Verleih

PLAY – Spiel- und Materialverleih
des Evangelischen  Stadtjugendpfarramts Frankfurt und Offenbach

Ansprechpartner: (N.N)

Standort:
Jugendhaus am Bügel
Ben-Gurion-Ring 35-37
60437 Frankfurt am Main

Telefon: (Zurzeit nicht Besetzt!)

E-Mail: play[at]frankfurt-evangelisch.de

Öffnungs- und Bürozeiten:
PLAY bleibt bis auf Weiteres geschlossen,

_______________________________________

Verleihbedingungen 

Der Einsatz der Spielgeräte und Materialien erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung.

Die Reservierung der Spielgeräte und Materialien ist nach schriftlicher Bestätigung durch PLAY für beide Seiten verbindlich. Die angegebenen Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten.

Bei kurzfristigen Absagen (weniger als eine Woche vor Abholtermin) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags erhoben, bei Nichtabholen wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Werden die Spielgeräte und Materialien zum vereinbarten Termin nicht zurückgebracht, werden die Verleihgebühren für den folgenden Zeitraum und etwaige Ansprüche Dritter zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Spielgeräte und Materialien werden im einwandfreien Zustand verliehen. Der Entleiher ist verpflichtet, sich bei der Abholung vom einwandfreien Zustand der Spielgeräte und Materialien selbst zu überzeugen. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden. Der Entleiher stellt PLAY und das Evangelische Stadtjugendpfarramt Frankfurt am Main von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Mit der Ausleihe wird anerkannt, dass die Spielgeräte und Materialien ordnungsgemäß eingesetzt werden. Aufbau- und Einsatzhinweise sind zu beachten. Die Spiel- und Arbeitsanleitungen sind bei der Rückgabe der Geräte abzugeben. Entstandene Schäden und Mängel sind bei der Rückgabe anzugeben. Für die Schäden und Mängel, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, werden die Wiederinstandsetzungsgebühren mit Materialkosten in Rechnung gestellt. Ebenso wird der Entleiher bei Verlust in vollem Umfang haftbar gemacht. Bei teuren Spielgeräten und Materialien wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

Ohne schriftliches Einverständnis von PLAY ist eine Weitergabe der entliehenen Spielgeräte und Materialien an Dritte unzulässig. Bei geteilter Nutzung zahlen jeweils beide Entleiher 75% der geltenden Preise. Geteilte Benutzung bedeutet, dass sich zwei Entleiher ein Spielgerät in einem Verleihzeitraum teilen und die Übergabe selbstständig organisieren. PLAY stellt dafür lediglich den Kontakt zwischen den Entleihern her und übernimmt für die Übergabeabsprache keine Gewähr.

Das Abholen und Zurückbringen der Spielgeräte und Materialien muss selbst organisiert werden. Der Entleiher informiert sich vorab über Maße und das Gewicht der Spielgeräte und Materialien sowie die Größe des benötigten Fahrzeuges.

Die Öffnungszeiten (Montag und Freitag, 09:00 – 12:00) sind bei Abholung und Rückgabe einzuhalten.

Änderungen vorbehalten.

Stand Mai 2022